Donnerstag, 8. Juli 2021

Lieber ein Ende mit Schrecken ...

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's ziemlich ungeniert (?)
Als im letzten November eine Vertragsauflösung mit dem Generalintendanten des Badischen Staatstheaters (der, dessen Name hier nicht mehr genannt werden sollte) für den Sommer 2021 angekündigt wurde, wirkte das wie eine überfreundliche Überbrückungsgeste, manche dachten dabei an Grünen Filz, immerhin kennen sich die Ministerin und der Intendant gut, neun Monate weitere Gehaltszahlungen fürs Fernbleiben (also spekuliert ca. 200.000 €, ggf. weniger, falls Leistungsanteil vorhanden) plus eine Ablöse sind großzügig. Das wäre auch anders gegangen: anhand der Vorfälle und dem Reputationsverlust des Theaters hätte man den Intendanten im November auch aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen können. Es gibt Arbeitnehmer, denen so etwas für weit weniger widerfährt. Der Intendant hätte vor ein Arbeitsgericht ziehen können, um eine Abfindung zu erstreiten. Das wollte man im November aber gerade nicht, denn dabei könnte auch schmutzige Wäsche gewaschen werden. Doch sieben Monate später scheinen sich beide Parteien immer noch nicht auf die finanziellen Details des Abgangs geeinigt zu haben, der Intendant spekuliert wahrscheinlich gerichtlich auf mehr als geboten. Die Situation ist so verfahren, daß Stadt und Land die Reißleine ziehen: Peter Spuhler wurde heute mit sofortiger Wirkung gekündigt.

Es war für die Politik ein langer Weg der Entfremdung. Als vor einem Jahr die Details der Intendanz auf den Tisch kamen, reagierten manche Politiker indigniert und taten, als ob der Pöbel den Aufstand wage. Zum Glück kümmert Politiker kaum ihr Geschwätz von gestern, der politische Druck wurde zu groß, der Wahlkampf drohte, letztendlich lenkten die entscheidenden Personen ein und verkündeten die Trennung vom Intendanten, der dazu seine Bereitschaft signalisiert hatte. Doch nun stellte sich anscheinend der, dessen Name nicht mehr genannt werden sollte, quer und will sich nicht abspeisen lassen. Der Streitwert für fünf weitere Jahre Arbeitsvertrag als Intendant liegt bei geschätzt 1,4 Millionen Euro, die wohl vor einem Arbeitsgericht verhandelt werden. Wer sich verrechnet hat - Politiker oder Intendant - wird eventuell kaum publik werden, sondern hinter den Mauern arbeitsgerichtlicher Verschwiegenheit entschieden.
Kann man es dem früheren Intendanten verdenken, falls er nun vor Gericht zieht? Seine Karriere als Intendant ist wohl unwiderruflich beendet, seine Reputation dahin, bis zur Rente hat der 56jährige (*1965) noch ein paar Jahre vor sich. Ein paar hunderttausend Euro mehr können über den Frühruhestand entscheiden. Zumindest scheint eines klar: eine Einsicht in sein Fehlverhalten scheint beim Intendanten nicht vorhanden, wenn er den Rechtsweg wählen sollte, der Politik wird er eine Mitverantwortung geben müssen, um sich zu entlasten.

2 Kommentare:

  1. @SJ: Vielen Dank für die Info. Ich hoffe, von den Personen, deren Namen man nicht mehr nennen möchte, bleiben möglichst wenige übrig.

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  2. @Helene: Vielen Dank für die Info. Die Spartendirektoren mögen ja alles im Griff haben, der Rest des Hauses ist nun die Aufgabe des neuen Intendanten. Da gibt es bestimmt einiges an Rede-, Klärungs- und Organisationsbedarf, aber das sind Interna, für die man Ulrich Peters Zeit und Gelegenheit geben sollte. Das letzte Jahrzehnt läßt sich nicht so schnell vergessen machen, es ist aber wie in vielen Betrieben: um das Binnenklima müssen sich alle bemühen, wenn es gut werden soll.

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