Mittwoch, 24. November 2021

Der nächste Corona-Winterschlaf für Theater tritt in Kraft

Die Theater müssen zwar nicht offiziell schließen, werden aber durch die ausgerufene Alarmstufe II der neuen Corona-Verordnung von Baden-Württenberg quasi in den Winterschlaf geschickt. Die Alarmstufe II soll ab einer landesweiten Intensivbetten-Auslastung von 450 Corona-Patienten oder ab einer Sieben-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von sechs gelten.
Ab heute ist der Zugang zum Theater doppelt beschränkt: "Der Zugang ist nur für Geimpfte oder Genesene gestattet, die zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können. Der Antigen-Test darf nicht älter als 24 Stunden, der PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein." Wegen einem Theaterbesuch einem Test hinterherzurennen, dürfte für viele kaum machbar oder zumutbar sein.
Die Theater dürfen dennoch nur noch 50% der Plätze vergeben. Der 2G-Nachweis muß übrigens digital erbracht werden, der Impfausweis reicht nicht mehr aus. Das Geld für nicht nutzbare Eintrittskarten kriegen Zuschauer auch nicht zurück. Laut Badischem Staatstheater: "Nicht-immunisierten Personen sowie Personen ohne negativem Corona-Schnelltestergebnis gewähren wir auf bereits erworbene Karten eine kostenlose Stornierung gegen einen Gutschein."
Es könnte sein, daß für viele nun bis zum Frühjahr die nächste theaterlose Zeit anbricht.

PS (1): Der künstliche Winterschlaf gilt nicht für die Mitarbeiter. Der Spielbetrieb wird aufrechterhalten.

PS (2): Inzwischen hat das Land die Corona-Verordnung wieder geändert. Aktuell (13.12.2020) gilt: "Personen, die eine Auffrischungsimpfung (sog. Booster-Impfung) vorweisen können oder deren Vollimmunisierung (i.d.R. Zweitimpfung) nicht länger als sechs Monate zurück liegt, müssen keinen zusätzlichen Testnachweis vorlegen"
Aktuelle Einlaß-Regeln finden sich zur Zeit hier: https://www.staatstheater.karlsruhe.de/service/ihr-besuch/

4 Kommentare:

  1. Das ist nicht mehr der aktuelle Stand: Wessen vollständige Impfung nicht länger als 6 Monate her ist oder wer bereits eine Booster-Impfung erhalten hat, ist von der Testpflicht befreit - das dürfte auf einen Großteil des Publikums zutreffen.
    Mit besten Grüßen
    Katrin Lorbeer

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    1. Vielen lieben Dank Frau Lorbeer,
      für den Hinweis. Sie haben recht! Tatsächlich wurde die Corona-Verordnung schon wieder geändert. Ich hab das oben im Text als PS(2) geändert. Da ich im November alle Eintrittskarten für Dezember zurückgegeben habe, verfolge ich die Verordnungen nicht weiter und bleibe erst mal fern bis von der Politik keine Schnellschüsse zu erwarten sind.

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  2. Hier der Link zu einem Interview mit Anna Bergmann in der "Welt"
    https://www.welt.de/kultur/theater/plus235833598/Frauenquote-100-Prozent-Es-gibt-keinen-Psychostress-mehr.html

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    1. Vielen lieben Dank für den Link. Ich war im Urlaub und habe Internet-Detox/Abstinenz praktiziert. Ohne Ihren Hinweis hätte ich das bestimmt übersehen.

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